II.1. RESERVIERUNGEN / BUCHUNGEN
II.1.1. Reservierungen für einen eintägigen Ausflug, der von Global Consult BG Ltd. organisiert wird, können in den Büros des Unternehmens oder über autorisierte Reisebüros im ganzen Land vorgenommen werden. Reservierungen werden nach vollständiger Zahlung von 100 % des Ausflugspreises bestätigt.
II.2. ERFORDERLICHE DOKUMENTE
II.2.1. Für die Reise benötigen Sie einen gültigen Ausweis, eine internationale Reiseversicherung und ausreichend tägliche Ausgaben in bar. Für Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern reisen, ist eine notarielle Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, die es dem Kind erlaubt, das Land zu verlassen.
II.3. TRANSPORT UND INKLUSIVE DIENSTLEISTUNGEN
II.3.1. Details zu den Standorten, Arten und Kategorien der touristischen Attraktionen, Ausflüge, Transfers, Verkehrsmittel und deren Kategorien sowie den Abfahrts- und Ankunftsdaten und -zeiten sind ausdrücklich im aktuellen Katalog des Veranstalters aufgeführt. Dieser Katalog ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung und wird auf der offiziellen Website veröffentlicht: www.globaltour-bg.com. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, das Programm bei der Buchung zu erhalten. Beide Parteien stimmen zu, dass diese Bedingungen mit gegenseitiger Zustimmung geändert werden können. Änderungen müssen schriftlich erfolgen oder nach der endgültigen Zahlung des Touristenpakets wirksam werden.
II.3.2. Der Nutzer stimmt zu, das gekaufte Reisepaket von Global Consult BG Ltd. nicht an Dritte weiterzuverkaufen.
III. STORNIERUNGEN
III.1. Der Nutzer kann den eintägigen Ausflug bis zu 30 Tage vor dem geplanten Starttermin stornieren, ohne eine Strafe zu zahlen. Eine verspätete Zahlung wird ebenfalls als Stornierung betrachtet. Wenn der Nutzer den organisierten Ausflug storniert:
III.1.1. Zwischen 29 und 15 Tagen vor der Abreise wird 70 % des bezahlten Preises erstattet.
III.1.2. Zwischen 14 und 7 Tagen vor der Abreise wird 30 % des bezahlten Preises erstattet.
III.1.3. Zwischen 6 und 3 Tagen vor der Abreise wird 20 % des bezahlten Preises erstattet.
III.1.4. Weniger als 3 Tage vor der Abreise wird keine Rückerstattung gewährt.
III.1.5. Beschwerden über die Organisation und Durchführung des Programms müssen schriftlich oder telefonisch innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr des Kunden eingereicht werden. Es müssen Beweise für die Nichterfüllung oder mangelhafte Servicequalität vorgelegt werden. Global Consult BG Ltd. ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde zu antworten.
III.1.6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In solchen Fällen werden die Kunden umgehend informiert, und sie können die Änderungen akzeptieren, eine andere Reise wählen oder den Vertrag ohne finanzielle Strafen stornieren.
Alle Busausflüge erfordern eine Mindestanzahl von 35 Teilnehmern. Wenn weniger Kunden buchen, behält sich Global Consult BG Ltd. das Recht vor, den Ausflug abzusagen und die Kunden spätestens zwei Tage vor dem geplanten Abreisedatum zu benachrichtigen.
IV. HAFTUNG
IV.1. Global Consult BG Ltd. ist vollständig verantwortlich für die Qualität aller im Programm enthaltenen Dienstleistungen.
IV.2. Das Unternehmen haftet nicht, wenn ein Reisender sich verirrt, zu spät kommt oder sich nicht am vereinbarten Treffpunkt während der Reise zeigt; wenn ihm die Einreise von den Grenzbehörden verweigert wird; oder für Verstöße gegen lokale Gesetze und Vorschriften, unabhängig davon, ob der Reisende darüber informiert ist oder nicht.
IV.3. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten des Nutzers, Handlungen Dritter, die nicht mit der Vereinbarung verbunden sind, oder höhere Gewalt, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, verursacht werden.
IV.4. Das Unternehmen haftet nicht für Änderungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens oder seiner Auftragnehmer liegen.
IV.5. Die Haftung des Unternehmens für Schäden, die durch die Nichterfüllung oder fehlerhafte Erfüllung des Vertrages entstehen, ist auf den Betrag begrenzt, der vom Nutzer bezahlt wurde. Wenn die Haftung der Auftragnehmer des Unternehmens gemäß internationalen Vereinbarungen begrenzt ist, wird die Haftung des Unternehmens ebenfalls auf diese Beträge begrenzt.
V. VERSICHERUNG
V.1. Eine Versicherung für eintägige Ausflüge in Bulgarien ist nicht obligatorisch.
V.2. Eine Versicherung ist für Ausflüge auf Bergstrecken obligatorisch und kostet 3 BGN pro Tag.
V.3. Die Versicherung im Reisepaket umfasst zusätzliche Gebühren. Die "Reisehilfe im Ausland" Versicherungspolice wird von der Euroins Versicherungsgesellschaft bereitgestellt (Tel: +359 2 965 1525; Adresse: 43 Christopher Columbus Blvd., Sofia, Bulgarien) und umfasst Hilfe, Deckung der medizinischen Ausgaben aufgrund von Unfällen oder Krankheiten, medizinischen Transport und Rückführung.
V.4. Das Unternehmen hat eine obligatorische Versicherungspolice, die seine Haftung für Schäden durch Insolvenz oder Konkurs gemäß Artikel 97 des Tourismusgesetzes abdeckt. Die Versicherungspolice, Nummer 13052310000432 (gültig bis 31. Mai 2024), wird von der Lev Ins Versicherungsgesellschaft ausgestellt (Tel: +359 2 404 9492).
V.5. Reisende können zusätzliche Versicherungen für Stornokosten, Rückführung und andere Risiken wie Unfälle, Krankheiten oder Tod abschließen. Diese zusätzlichen Versicherungen können am Tag der Buchung gemäß den Bedingungen der Euroins Versicherungsgesellschaft arrangiert werden.
VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
VI.1. Dieser Vertrag wird in zwei identischen Kopien erstellt, eine für jede Partei.
VI.2. Alle Fristen werden gemäß der Zivilprozessordnung berechnet.
VI.3. Der Katalog des Veranstalters und die bereitgestellten schriftlichen Informationen sind ein integraler Bestandteil dieses Vertrages.
VI.4. Der Nutzer stimmt zu, Korrespondenz an die bei der Buchung angegebene Adresse und E-Mail zu erhalten.
VI.5. Der Nutzer erklärt, mit dem Katalog und den Reiseanforderungen vertraut zu sein und einen Nachweis über die Versicherung gemäß Artikel 97 des Tourismusgesetzes erhalten zu haben.
VI.6. Der Nutzer kann seine Rechte aus dem Vertrag auf eine andere Person übertragen, sofern der Ersatz die Reiseanforderungen erfüllt. In solchen Fällen haften der Nutzer und der Ersatz gemeinsam für die Zahlung und damit verbundene Kosten.